Grad der Behinderung (GdB)

Eine Schwerbehinderung wird dann zuerkannt, wenn der Antragsteller eine körperliche / geistige Beeinträchtigung von einem Grad mit mindestens 50 aufweist bzw. ab einem Grad von 30 und einem Schwerbehinderten gleichgestellt wird. Erst dann gilt man als schwerbehindert und hat dadurch bspw. folgende Vorteile: Sonderkündigungsschutz, verlängerter Urlaub, (für Beamte) keine Versetzung an einen anderen Standort, usw.. Sofern ein entsprechendes Merkzeichen vergeben wird, hat man freie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, spart die GEZ-Gebühren, etc..

Auch hier ist es wichtig, einen versierten Anwalt zu beauftragen, der bei der Durchsetzung direkt von Beginn an behilflich ist und die einzelnen Leiden auch entsprechend einordnen kann.

Aufgrund meiner engen Kooperation mit Fachärzten kann ich dies gewähren, aber auch vor dem Hintergrund meiner jahrzehntelangen Tätigkeit.

Diese Ansprüche sind alles andere als einfach durchzusetzen und für den Antragsteller, um dessen Gesundheit es geht, erst recht nicht, weil er so nahe dran ist.

Deshalb scheuen Sie sich nicht, auch hier rechtzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen.