Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (oder auch BUZ, also als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung) tritt grundsätzlich dann ein, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent aufgrund von Krankheit, körperlichem Gebrechen oder Kräfteverfall nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Beruf aus den gesunden Tagen auszuüben. Immer noch findet man die Bedingungen mit der abstrakten Verweisung, d.h. der Versicherer kann den Versicherten dann gleichwohl auf eine andere Tätigkeit verweisen, die dieser aufgrund seiner Kenntnisse und Ausbildung bzw. Fähigkeiten ausüben könnte. Die Ausgestaltung richtet sich immer nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und muss genau geprüft werden.

Bei der Berufsunfähigkeit sind also mehrere Komponenten zu prüfen: die Ursache der Berufsunfähigkeit (in der Regel Krankheit), die konkrete Tätigkeit aus gesunden Tagen und mitunter die Verweisungstätigkeit.

Schwierigkeiten bereitet auch immer die Abgrenzung zur privaten Krankentagegeldversicherung bzw., wann man am sinnvollsten die Berufsunfähigkeit beantragt.

Aufgrund der Vielfältigkeit der Tätigkeiten ist auch gerade die Beschreibung der Tätigkeit aus gesunden Tagen besonders schwierig, aber das Herzstück der BU- Leistungsprüfung. Zwischenzeitlich verfüge ich aus meiner Praxis über einen sehr großen Fundus an Tätigkeitsbeschreibungen als Muster.

Weitere Spezialkenntnisse sind in diesem Bereich gefordert bezüglich der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen, die zur Anfechtung, dem Rücktritt, der Kündigung und zur Vertragsanpassung führen können.

Auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist die Durchsetzung der Berufsunfähigkeit alles andere als ein Selbstläufer.

Die berufsständischen Versorgungswerke haben darüber hinaus noch weitere Besonderheiten, bei denen ich mich ebenfalls durch meine jahrzehntelange Tätigkeit auskenne.

Insbesondere die Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung machen den Ärzten Schwierigkeiten, die die Arztberichte ausfüllen sollen, die von Versicherern zur Verfügung gestellt werden. Hier ist eine Vorprüfung durch mich gewährt, so dass von mir aus nur Berichte an die Versicherung geschickt werden, die auch weiterführen.

Nicht zu vernachlässigen ist auch die Umorganisation bei einem Selbstständigen, wozu man beim Leistungsantrag ebenfalls umfassend vortragen muss.

Nicht zuletzt ist es sehr wichtig, die aktuelle Rechtsprechung zu kennen und zu beobachten, was ich durch regelmäßige Teilnahme an Spezialseminaren und das Studieren von Fachzeitschriften garantiere. Gerade im Bereich der Berufsunfähigkeit gibt es häufig befristete Anerkenntnisse oder Vereinbarungen mit Versicherern, die rechtlich unwirksam sind. Damit muss man sich auskennen, bevor man diese unterschreibt.

Auch im Bereich der Nachprüfung nach einem Anerkenntnis ist es unerlässlich, Leistungseinstellungsentscheidungen formell und materiell zu überprüfen.

Die Berufsunfähigkeit, die durch die Reform des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) erstmals gesetzlich geregelt wurde und nicht mehr nur durch die Bedingungen, ist ohne Spezialkenntnisse ein Buch mit sieben Siegeln. Ist erst einmal eine Ablehnung ausgesprochen worden vom Versicherer, haben Sie nicht nur weiterhin das gesundheitliche, sondern zusätzlich auch das finanzielle Problem. Das Verhältnis zu Ihrem Versicherer, der eigentlich an Ihrer Seite stehen sollte in den schwierigen Zeiten, ist verdorben.

Zögern Sie nicht, sich rechtzeitig fachkundige Hilfe zu holen und zwar bitte schon dann, wenn Sie an einen Leistungsantrag denken.